Für Schulen in Brandenburg stehen ab sofort aktualisierte Vordrucke zum Masernschutz im BSN Shop zur Verfügung. Der Verlag hat die Vordrucke an die aktuellen Vorgaben des Rundschreibens 08/26 vom 17. Juni 2026 des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport angepasst und unterstützt damit Schulen bei der Umsetzung der bestehenden Nachweispflichten.
Die vier Vordrucke bilden die Schritte des schulischen Verfahrens ab – von der Information der Personensorgeberechtigten bis zur erforderlichen Mitteilung an das Gesundheitsamt:
- Bestell-Nr. 507 573 513
Nachweis zum Masernschutz – Information für Personensorgeberechtigte
Information der Eltern bzw. Personensorgeberechtigten über die bestehende Nachweispflicht und die Möglichkeiten der Nachweiserbringung. - Bestell-Nr. 507 573 514
Bescheinigung über den Masernschutz
Bescheinigung über das Vorliegen eines ausreichenden Impfschutzes, einer Immunität gegen Masern oder einer medizinischen Kontraindikation gemäß § 20 Abs. 9 IfSG für den Schulbesuch. - Bestell-Nr. 507 573 515
Erläuterungen zum Nachweis des Masernschutzes
Übersicht und Erläuterungen zu den verschiedenen Möglichkeiten der Nachweiserbringung einschließlich der erforderlichen Angaben aus Impfdokumenten. - Bestell-Nr. 507 573 516
Mitteilung an das Gesundheitsamt
Vordruck zur Mitteilung an das zuständige Gesundheitsamt bei nicht erbrachtem Nachweis oder bei Zweifeln an der Echtheit bzw. inhaltlichen Richtigkeit eines vorgelegten Nachweises.