Meldepflichtige Krankheiten, Heft zur Dokumentation, Kita / Hort, A5 quer

  • Heft zur Dokumentation meldepflichtiger Krankheiten (auch Coronavirus) und der zu treffenden Maßnahmen durch die Einrichtung
  • Das Infektionsschutzgesetz gem. IFSG §6 (Arztmeldepflicht) bestimmt, wann ein Kind nicht in die Kita oder eine andere Gemeinschaftseinrichtung gehen darf. Einzutragen ist damit bspw. der Fall, wenn:
    • ein Kind an einer schweren Infektion erkrankt ist,
    • eine Infektionskrankheit vorliegt, die in Einzelfällen schwer und kompliziert verlaufen kann,
    • ein Kopflausbefall vorliegt und die Behandlung noch nicht abgeschlossen ist.
  • Heft ausgelegt für bis zu 66 Meldefälle
  • Format DIN-A5 quer
  • Broschüre mit 24 Seiten, Umschlag rot
5,00 €
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