Infektionsschutzgesetz – Vordrucksammlung mit Belehrungen und Hygieneplänen im Block, DIN A4

  • Infektionsschutzgesetz – Vordrucksammlung
  • Block mit 21 Blatt, kopfgeleimt, Format DIN-A4
  • Inhalt: 1 Deckblatt, 16 Blatt mit Vordruck zu Belehrungen für Beschäftigte und 4 Blatt Hygienepläne, Stand 17.07.2017
  • Zweck des Infektionsschutzgesetzes ist es, übertragbare Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterleitung zu verhindern.
  • Der Arbeitgeber ist verpflichtet, alle Mitarbeiter einer Einrichtung vor Beginn ihrer Tätigkeit über die gesundheitlichen Anforderungen und Mitwirkungspflichten zu belehren. Diese Belehrung ist alle zwei Jahre zu wiederholen und zu protokollieren.
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